Beschlussvorlage - VO/2016/479-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Gemeinde Alt Krenzlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Dörte Meyenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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01.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am24.05.2016, stellt das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beträgt 5.390.219,14 EUR. Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung nach Veränderung der Rücklagen beträgt - 198.007,38 EUR.
Die Finanzrechnung weist für 2014 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -83.259,10 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt +11.872,64 EUR.
Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2014 betrug 250.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2014 mit
200.000 EUR in Anspruch genommen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
"1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Alt Krenzlin zum 31.12.2014 in der Fassung
vom 02.05.2016 fest.
2.Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung gemäß § 17 Abs. 2 GemHVO-
Doppik den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von
198.007,38 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
