Beschlussvorlage - VO/2016/479-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am24.05.2016, stellt das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beträgt 5.390.219,14 EUR. Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung nach Veränderung der Rücklagen beträgt - 198.007,38 EUR. 

Die Finanzrechnung weist für 2014 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -83.259,10 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt +11.872,64 EUR.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2014 betrug 250.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2014 mit

200.000 EUR in Anspruch genommen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

"1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften

Jahresabschluss der Gemeinde Alt Krenzlin zum 31.12.2014 in der Fassung

vom 02.05.2016 fest.

 

  2.Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung gemäß § 17 Abs. 2 GemHVO-

Doppik den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von

198.007,38 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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