Beschlussvorlage - VO/2016/506

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin gehört zum Verbandsgebiet der Wasser- und Bodenverbände  (WBV)
-Untere Elde in 19288 Ludwigslust, Lindenstraße 30,
- Boize-Sude-Schaale in 19230 Toddin, Dorfstraße 26.

Aufgaben der WBV´s sind die Unterhaltung von Gewässern, der Ausbau, naturnaher Rückbau sowie der Bau und der Betrieb von Anlagen in und an Gewässern, die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushaltes des Bodens und der Landschaftspflege.

 

Zur Finanzierung dieser Aufgaben erheben die WBV´e Beiträge und Umlagen in Form von Geldleistungen von den Verbandsmitgliedern. Die Gemeinden legen diese Beiträge und Umlagen wiederum denjenigen durch Gebühren nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 - 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf, die durch Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen des WBV bevorteilt sind.

 

Auf Grund von geänderten Verbandsgrenzen ist die Gemeinde Alt Krenzlin seit 2015 Mitglied in beiden o.g. Wasser- und Bodenverbänden "Untere Elde" und  "Boize-Sude-Schaale" (vorher nur "Untere Elde"). Diese haben unterschiedliche Hebesätze und somit auch unterschiedliche Beiträge.  Mehr als die Hälfte der Flächen wurde dem WBV "Boize-Sude-Schaale" zugeordnet.
 

Die Kalkulation bezieht sich nur auf die Flächen, die dem WBV "Boize-Sude-Schaale" zugeordnet wurden und ist anhand des Beitragsbescheides 2015 erfolgt. Der Beitragsbescheid des WBV Boize-Sude-Schaale für 2016 ist noch nicht ergangen.


 

Die Beiträge für die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des WBV "Untere Elde" bleiben unverändert bestehen.
 

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussantrag:

Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 27.04.2016 zur Ermittlung des

Gebührensatzes zu § 3, Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die               Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes               (WBV) "Untere Elde" sowie des WBV "Boize-Sude-Schaale" (Anlage) wird gebilligt.

 

und

 

 

2. Beschlussantrag:

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin erlässt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur              Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes (WBV) "Untere Elde" sowie               des WBV "Boize-Sude-Schaale" in der Fassung des vorliegenden Entwurfes.

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Anlagen

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