Beschlussvorlage - VO/2016/378-1
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags nach §18 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Wolfgang Utecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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12.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die o.g. Angelegenheit wurde bereits in der GV-Sitzung am 14.04.2016 behandelt. Mit Beschluss-Nr.: 73-10-16 wurde der Einwohnerantrag als unzulässig bewertet.
Gegen diesen Beschluss hat der Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Ludwigslust-Land nach § 142 (4) Widerspruch eingelegt.
Begründung (Auszug):
" Entsprechend § 18 Kommunalverfassung M-V ist der Antrag schriftlich an die Gemeindevertretung zu richten und hat eine Begründung zu enthalten. Entsprechend § 28 (4) Satz 3 KV M-V wird die Gemeindevertretung durch den Vorsitzenden vertreten. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden umfasst das Amt des Bürgermeisters auch die Aufgaben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Beide Aufgaben sind lt. Kommentar zur KV M-V als Einheit zu sehen, die eine differenzierte Behandlung nicht zulassen.
Die formellen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind durch die Antragsteller erfüllt. Die Ablehnung des Antrages durch die Gemeindevertretung Alt Krenzlin vom 14.04.2016 ist daher als unzulässig anzusehen."
Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Die Gemeindevertretung muss in der Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.
Gemäß § 18 (Einwohnerantrag) KV M-V hat die Gemeindevertretung zulässige Einwohneranträge unverzüglich zu behandeln. Vor der Behandlung eines zulässigen Einwohnerantrages durch die Gemeindevertretung sind die Vertretungspersonen in der Sitzung der Gemeindevertretung zu hören.
Da die Behandlung der Stellungnahme der Gemeinde Alt Krenzlin zum Entwurf der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 6.5. Energie ebenfalls auf der Tagesordnung der Sitzung am 12.05.2015 steht, und dies der Behandlung des zulässigen Einwohnerantrages entspricht, ist die Anhörung der Vertretungspersonen ebenfalls am 12.05.2016 vorzunehmen. Die Vertreter des Antrages haben ein Anhörungsrecht, aber kein Beratungsrecht.
Zur Sitzung eingeladen wurde Herr Karl-Heinz Woelk, Herr Erich Bechmann sowie Frau
Heidrun Friedrichs.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin stellt fest, dass der Einwohnerantrag vom 08.02.2016 - s. Anlage - (Posteingang im Amt Ludwigslust-Land: 26.02.2016) zulässig ist.
Demzufolge wird die Gemeindevertretung zum Thema des Antrags "Ausweisung von Windeignungsgebieten in der Gemeinde Alt Krenzlin" beraten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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