Beschlussvorlage - VO/2014/136

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 (Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Wöbbelin ist ein zeitweiliger beratender Ausschuss Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zu bilden:

 

 

            Mitglieder              :               4 Gemeindevertreter und 3 sachkundige Einwohner

                  Aufgaben              :              Vorbereitung der Gemeindevertretungssitzungen,

                                                  Erarbeitung von Sitzungsvorlagen,

                                                  Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen.

 

Es sind keine stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen des Ausschusses sind öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot (Befangenheit).

 

Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.

Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

 

 

 

Entsprechend § 9 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:

 

              Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis               zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der               Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft               nacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so               ermittelten Höchstzahlen erfolgt.

              Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

  

 

 

Wahlergebnis:

 

Teiler

Anzahl der Stimmen

für den Wahlvorschlag

 

......................................

Anzahl der Stimmen

Für den Wahlvorschlag

 

......................................

Anzahl der Stimmen

Für den Wahlvorschlag

 

......................................

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

Ergebnis

Anzahl der Sitze

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:                   keine

 

 

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