Beschlussvorlage - VO/2016/438

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss-Nr. 264-38-14 vom 20.02.2014 hat die Gemeindevertretung Alt Krenzlin festgelegt, die Möglichkeit von Urnenbeisetzungen in Urnenreihengräbern mit einer Größe von 1m x 1m auf den örtlichen Friedhöfen der Gemeinde Alt Krenzlin zu ermöglichen.

 

Die Gebührensatzung ist um die Gebühr für die vorgenannte Bestattungsart zu ergänzen.

Da die letzte Gebührenkalkulation von 21.04.2008 datiert, musste eine Neukalkulation für alle Gebühren erfolgen.

Die Festsetzung der neuen Gebühren basiert auf der Gebührenkalkulation vom 21.03.2016. Der Kalkulationszeitraum beläuft sich auf 5 Jahre, d.h. nach diesem Zeitraum sollte eine Neubewertung erfolgen.

Für die Erhebung von öffentlichen Abgaben reicht der Erlass einer Gebührensatzung nicht aus. Vielmehr ist die Kalkulation und deren Billigung durch die Gemeindevertretung Voraussetzung für die wirksame Festsetzung des Gebühren- bzw. Beitragssatzes  in der Satzung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag 1:

Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 21.03.2016 zur Ermittlung der Gebührensätze für die Benutzung der örtlichen Friedhöfe in der Gemeinde Alt Krenzlin (Anlage) wird gebilligt.

 

und

 

Beschlussantrag 2:

Die Gemeindevertretung erlässt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über Gebühren für die Benutzung der örtlichen Friedhöfe in der Gemeinde Alt Krenzlin

 

oder

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung erlässt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über Gebühren für die Benutzung der örtlichen Friedhöfe in der Gemeinde Alt Krenzlin  mit folgenden Änderungen:

 

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Anlagen

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