Beschlussvorlage - VO/2016/436

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss-Nr. 264-38-14 vom 20.02.2014 hat die Gemeindevertretung Alt Krenzlin festgelegt, die Möglichkeit von Urnenbeisetzungen in Urnenreihengräbern mit einer Größe von 1m x 1m auf den örtlichen Friedhöfen der Gemeinde Alt Krenzlin zu ermöglichen.

 

Die Grabfelder sind neu angelegt worden.

 

Die Urnenreihengräber werden der Reihe nach belegt. Es ist eine Belegung mit maximal zwei Urnen möglich.

Die Gestaltung und Pflege sowie Instandhaltung der Grabstätte erfolgt durch den Nutzungsberechtigten.

 

Die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung des örtlichen Friedhofes ist entsprechend zu ändern.

 

Weiterhin wurden bei der Satzungsänderung Regelungen zum Datenschutz, zur Verkehrs-sicherungspflicht, Standsicherheit von Grabmalen, Größenangaben zu den Grabstätten u.a. mit aufgenommen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1. Beschlussantrag

 

              Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die               Benutzung der örtlichen Friedhöfe der Gemeinde Alt Krenzlin in der Fassung des               vorliegenden Entwurfes (Anlage)“

oder

 

2. Beschlussantrag

 

              Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die               Benutzung der örtlichen Friedhöfe der Gemeinde Alt Krenzlin in der Fassung des               vorliegenden Entwurfes (Anlage)“ mit folgenden Änderungen / Ergänzungen

 

              .........................................................................................................................................“

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Anlagen

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