Beschlussvorlage - VO/2016/399

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetzes M-V sieht im § 12 Abs. 1 vor, das die Wahl des Gemeinde- und Ortswehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.

 

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Loosen haben am 26.02.2016 den Ortswehrführer gewählt.

 

Wählbar ist, wer

a)               mindestens vier Jahre aktiv einer freiwilligen Feuerwehr angehört hat,

b)               die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,

c)              die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei der Annahme der Wahl               zur Teilnahme verpflichtet,

d)                das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussantrag

 

                 Es wird festgestellt:               Kamerad Heiko Stampehl

                                                geb. am 18.01.1979

                                                wh.: Schulstraße 02

                                                  19288 Loosen

              erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG: damit gilt

              die Wahl vom 26.02.2016 zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr

              Loosen als bestätigt.”

 

 

 

 

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Anlagen

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