Beschlussvorlage - VO/2016/399
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Loosen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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14.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetzes M-V sieht im § 12 Abs. 1 vor, das die Wahl des Gemeinde- und Ortswehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Loosen haben am 26.02.2016 den Ortswehrführer gewählt.
Wählbar ist, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv einer freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei der Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet,
d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Heiko Stampehl
geb. am 18.01.1979
wh.: Schulstraße 02
19288 Loosen
erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG: damit gilt
die Wahl vom 26.02.2016 zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Loosen als bestätigt.”
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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379,7 kB
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