Beschlussvorlage - VO/2016/394
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Orte, in denen das Abwasser dezentral entsorgt wird
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Wolfgang Utecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Vorberatung
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14.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.02.2016 (s. Anlage) hat der Fachdienst Natur- und Umweltschutz des Landkreises Ludwigslust-Parchim den ZkWAL aufgefordert, die Abwasserbeseitigungs-konzeption für das Verbandsgebiet zu überprüfen.
Für alle Orte, die auch zukünftig dezentral entsorgt werden sollen, soll der ZkWAL einen Antrag auf unbefristete Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer stellen.
Vorbereitend hat der ZkWAL daher die Gemeinden mit Schreiben vom 02.03.2016 (s. Anlage) aufgefordert, bis zum 15.09.2016 eine Stellungsnahmen abzugeben.
Der ZkWAL soll seinerseits bis 30.10.2016 gegenüber dem Landkreis Position beziehen.
Zur dezentralen Entsorgung stehen derzeit an:
Alt Krenzlin, Bresegard b.E., Göhlen, Leussow, Wöbbelin (Ortsteil Dreenkrögen)
und Warlow.
Der ZkWAL steht zu Beratungen der Gemeinden gerne zur Verfügung, so am 28.04.2016 für die Bürgermeister in Vorbereitung der nächsten Verbandsversammlung im Amt Ludwigslust-Land (17 Uhr), aber gerne auch zu weiteren Terminen.
Aus Sicht des ZkWAL könnten künftig z.B. Göhlen und Krenzliner Hütte nach Glaisin zentral entsorgt werden. Dreenkrögen könnte an das Leitungsnetz nach Wöbbelin - Neustadt Glewe angeschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
Die Gemeinde Alt Krenzlin hat die Aufforderung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (Schreiben des FD Natur- und Umweltschutz vom 04.02.2016 - s. Anlage 1) und das Schreiben des ZkWAL vom 02.03.2016 (Anlage 2) z.K. genommen.
Bevor eine Entscheidung getroffen wird, bittet die Gemeinde um ergänzende Erläuterung der Vor-/Nachteile der dezentralen/zentralen Erschließung der Gemeinde mit ihren Orten durch den ZkWAL - Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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913,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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237,5 kB
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