Beschlussvorlage - VO/2014/128

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 25. Mai 2014 wurde Frau Viola Tonn zur Bürgermeisterin der Gemeinde Wöbbelin gewählt.

 

Entsprechend § 28 Abs. 3 sowie § 40 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V sind der Bürgermeister und dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 8 LBG M-V vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

 

Die als Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten abzugebenden Erklärungen

(s. Punkt 1-5 der Beschlussempfehlung) wurden durch Frau Tonn bereits mit Einreichung des Wahlvorschlages abgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

                Es wird festgestellt:               Frau Viola Tonn                  

                                                             geb. am 09.01.1967

                                                            wh.: Rosenstraße 10

                                                                      19288 Wöbbelin

                                    

              Bürgermeisterin der Gemeinde Wöbbelin (Wahl vom 25.05.2014)

          1.              ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war nicht für das MfS/AfNS tätig

              bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer               entsprechenden Erklärung ausgeräumt.                

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:                keine

 

Loading...