Beschlussvorlage - VO/2014/128
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten sowie Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wöbbelin
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Entscheidung
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26.06.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 25. Mai 2014 wurde Frau Viola Tonn zur Bürgermeisterin der Gemeinde Wöbbelin gewählt.
Entsprechend § 28 Abs. 3 sowie § 40 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V sind der Bürgermeister und dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 8 LBG M-V vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.
Die als Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten abzugebenden Erklärungen
(s. Punkt 1-5 der Beschlussempfehlung) wurden durch Frau Tonn bereits mit Einreichung des Wahlvorschlages abgegeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
“ Es wird festgestellt: Frau Viola Tonn
geb. am 09.01.1967
wh.: Rosenstraße 10
19288 Wöbbelin
Bürgermeisterin der Gemeinde Wöbbelin (Wahl vom 25.05.2014)
1. ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das MfS/AfNS tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt.
”
