Beschlussvorlage - VO/2014/218
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl zur Besetzung der ständigen Ausschüsse sowie Berufung von sachkundigen Einwohnern
hier: Bau- und Umweltausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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03.07.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 8 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin ist ein
Bau- und Umweltausschuss zu bilden:
Mitglieder: 3 Gemeindevertreter + 2 sachkundige Einwohner
Aufgaben: Erarbeitung von Sitzungsvorlagen, Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen
Es sind keine stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen des Ausschusses sind nichtöffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen.
Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.
Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Entsprechend § 9 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:
Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander
durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
