Beschlussvorlage - VO/2014/213

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin ist ein

Ausschuss für Jugend, Sport und Kultur zu bilden:

 

              Mitglieder:                 3 Gemeindevertreter + 2 sachkundige Einwohner

              Aufgaben:                 Erarbeitung von Sitzungsvorlagen, Beratung des Bürgermeisters zu                                                         Entscheidungen

 

Es sind keine stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen des Ausschusses sind nichtöffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen.

 

Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.

Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

 

 

 

Entsprechend § 9 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:

 

              Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis               zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der               für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander

              durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten               Höchstzahlen erfolgt.

              Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

  

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:                      keine

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