Beschlussvorlage - VO/2014/208

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin ist ein Hauptausschuss zu bilden:

 

       Mitglieder:              Bürgermeister und vier Gemeindevertreter.

       Aufgaben:                        Vorbereitung der Gemeindevertretungssitzungen, Erarbeitung von                                                                Sitzungsvorlagen, Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen,

                                                        Aufgaben, die dem Finanzausschuss gemäß § 36, Abs. 2 KV M-V                                                         obliegen.

 

Es sind keine stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen des Hauptausschusses sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V(Befangenheit).

 

Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.

 

Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Entsprechend § 9 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:

 

              Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis               zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der               Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft               nacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so               ermittelten Höchstzahlen erfolgt.

              Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

 

 

 

Wahlergebnis:

 

Teiler

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

        .........................

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

.........................

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

.........................

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

Ergebnis

Anzahl der Sitze

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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