Beschlussvorlage - VO/2015/961-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 09.07.2015, stellt das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 beträgt 5.547.623,39 EUR. Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung nach Veränderung der Rücklagen beträgt + 39.634,10 EUR. 

Die Finanzrechnung weist für 2013 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von +10.118,61 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt -153.275,61 EUR.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2013 betrug 250.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2013 mit 60.000 EUR in Anspruch genommen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

"1.               Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften

              Jahresabschluss der Gemeinde Alt Krenzlin zum 31.12.2013 in der Fassung

              vom 26.06.2015 fest.

 

  2.              Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung gemäß § 17 Abs. 1 GemHVO-

              Doppik den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von

              39.634,10 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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