Beschlussvorlage - BV/13/25/326

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Sülstorf setzt aktuell die Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 8  “Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße” in der Ortslage Sülstorf um. Im Zuge der Erschließung des Bebauungsplangebietes werden neue Straßenabschnitte geschaffen. Für neu angelegte Straßen besteht für den Baulastträger, hier die Gemeinde Sülstorf, die Pflicht der Widmung gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 Straßen u. Wegegesetz M-V.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

Über die Vergabe der Straßennahmen hat die Gemeindevertretung am 22.02.2024 beraten und diese mit Beschluss 357-46-24 festgelegt. Die Planstraßen im Bebauungsplangebiet Nr. 8 „Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße“ sollen folgende Bezeichnung erhalten:

 

Planstraße-Nr. 1: Am Schmiedeteich

Planstraße-Nr. 2:  Am Schmiedeteich

Planstraße-Nr. 3:  Zur Schulzenkoppel

Planstraße-Nr. 4: Zur Bauernhufe

Planstraße-Nr. 5: Am Schmiedeteich

Planstraße-Nr. 6:  Zur Streuobstwiese

 

Das Straßen-und Wegeverzeichnis der Gemeinde Sülstorf vom 04.05.2005 ist entsprechend zu ändern.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des öffentlichen Straßen- und Wegeverzeichnisses der Gemeinde Sülstorf vom 04.05.2005 (Anlage, Stand 11.09.2025) zur Widmung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 “Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße in Sülstorf” der Gemeinde Sülstorf wird zugestimmt.

 

Die Gemeinde Sülstorf wird Straßenbaulastträger der Gemeindestraßen OG 101106 “Am Schmiedeteich” 1. bis 3. Abschnitt, OG 101107 “Zur Schulzenkoppel” 1. Abschnitt, OG 101108 “Zur Bauernhufe” 1. Abschnitt und OG 101109 “Zur Streuobstwiese” 1. Abschnitt.

 

Die 2. Änderung des öffentlichen Straßen- und Wegeverzeichnisses der Gemeinde Sülstorf vom 04.05.2005 ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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