Beschlussvorlage - BV/13/25/329
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung sowie Erstellung eines Löschwasserkonzeptes
hier: Aufgabenübertragung auf das Amt Ludwigslust-Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anja Becker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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09.10.2025
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Sachverhalt
Am 21.12.2015 wurde das derzeit geltende Gesetz über Brandschutz und Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V -BrSchG) in Kraft gesetzt.
Gemäß § 2 BrSchG sind Gemeinden, unter Beteiligung der Feuerwehren, verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne (BSBP) aufzustellen sowie die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Die bisherige BSBP wurde ohne Löschwasserkonzept für die amtsangehörigen Gemeinden im Amtsbereich Ludwigslust-Land, zwischen 2018 und 2020, durch den externen Dienstleister „Brandschutz Werner“ erstmals erstellt.
Nach § 8 Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOV M-V) sind BSBP in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle fünf Jahre oder bei Veränderungen der maßgeblichen Verhältnisse zu aktualisieren. Ziel der BSBP ist eine umfassende, begründete und vorausschauende Ermittlung des für die Aufgabenerfüllung notwendigen Bedarfs an Personal, Fahrzeugen, Geräten und Gebäuden der Feuerwehren der Gemeinde sowie deren nachvollziehbare und transparente Darstellung. Für die Erstellung eines Löschwasserkonzepts ist die Gemeinde, die die BSBP vornimmt, zuständig. Das Konzept muss die benötigten Löschwassermengen für alle Gebäude und Anlagen im Gemeindegebiet ermitteln und die notwendigen Entnahmestellen wie Hydranten, Löschwasserbrunnen oder Zisternen festlegen. Ein detailliertes Konzept stellt sicher, dass im Brandfall ausreichend Löschwasser verfügbar ist, um Brände effektiv bekämpfen zu können.
Aufgrund des spezialisierten Umfangs und der erforderlichen Abstimmung auf Amtsebene wird empfohlen, die Fortschreibung der BSBP und Implementierung des Löschwasserkonzeptes dem Amt zu übertragen und von dort ein externes Unternehmen zu beauftragen, das die Fortschreibung inkl. Erstellung eines Löschwasserkonzeptes für alle Gemeinden erstellt.
Es werden Plankosten im Amtshaushalt für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 60.000,- € veranschlagt. Auf die Gemeinde Sülstorf entfallen hierbei voraussichtlich ca. 2.500,- € für die Fortschreibung der BSBP sowie ca. 3.100 € für die Erstellung des Löschwasserkonzeptes.
Die vorzulegende Fortschreibung der BSBP inkl. Löschwasserkonzept ist gemeindlich zu beraten und zu beschließen.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeinde Sülstorf überträgt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG i. V. m. § 127 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern - KV M-V die erforderliche Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung inkl. Erstellung eines Löschwasserkonzeptes auf das Amt Ludwigslust-Land.
- Das Amt vergibt diese Leistung nach entsprechender Ausschreibung an ein für die Leistungserbringung geeignetes Unternehmen.
- Die derzeit avisierten Kosten von 60.000,- € sind im Amtshaushalt für das Haushaltsjahr 2026 unter dem PSK 12600.5629 Brandschutz – sonst. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Diensten einzuplanen.
