Beschlussvorlage - BV/00/25/140
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur Anpassung der Umlage nach § 146 Abs. 3 KV M-V für den Bereich der Verwaltung der Schulen im Haushaltsjahr 2025, Planung für die Haushaltsjahre 2026 - 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Aufgrund zeitlichen Fortgangs wird eine Anpassung der „Differenzierten Amtsumlage“ nach
§ 146 Abs. 3 KV M-V für den Bereich der Verwaltung der Schulen im Amtsbereich notwendig.
Kalkulationsgrundlage wie folgt:
Die Ist-Personalkosten (0,34 VzÄ) für das Jahr 2024 betragen:
SB I: 57.612,26 € x 0,17 VzÄ = 9.794,08 €
SB II: 59.867,17 € x 0,17 VzÄ = 10.177,42 €
Gesamt: = 19.971,50 €
+ 20 % Gemeinkostenzuschlag = 3.994,30 €
+ Sachkostenpauschale 9.700 € x 0,34 VzÄ = 3.298,00 €
Gesamtkosten: = 27.263,80 €
Die Schülerzahlen für das Schuljahr 2023/2024 betragen für die Schule Rastow = 319 Schüler und für die Schule Wöbbelin = 88 Schüler (nach Herbststatistik vom 22.09.2023), mithin insgesamt = 407 Schüler.
Es ergibt sich folgende planerische Kostenaufteilung für das Haushalts-Jahr 2025:
27.263,80 € : 407 Schüler = 66,99 € / Schüler.
Rastow
319 Schüler x 66,99 € / Schüler = 21.369,81 € = Umlage nach § 146 KV M-V
Wöbbelin
88 Schüler x 66,99 € / Schüler = 5.895,12 € = Umlage nach § 146 KV M-V
Gesamt: = 27.264,93 € = Umlage nach § 146 KV M-V
Im Jahre 2025 erfolgt eine „Spitzabrechnung“ anhand der jetzigen Ist-Zahlen.
Für die Vergangenheit erfolgt eine Spitzabrechnung, aufgrund der Haushaltsplanzahlen, i.H.v. 70 €.
Der Amtsausschuss möge sich hierzu positionieren.
