Beschlussvorlage - BV/00/25/140

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund zeitlichen Fortgangs wird eine Anpassung der „Differenzierten Amtsumlage“ nach

§ 146 Abs. 3 KV M-V für den Bereich der Verwaltung der Schulen im Amtsbereich notwendig.

 

Kalkulationsgrundlage wie folgt:

 

Die Ist-Personalkosten (0,34 VzÄ) für das Jahr 2024 betragen:

SB I:   57.612,26 € x 0,17 VzÄ    =   9.794,08 €

SB II:  59.867,17 € x 0,17 VzÄ    = 10.177,42 €

Gesamt:                                                                     = 19.971,50 €

+ 20 % Gemeinkostenzuschlag              =   3.994,30 €

+ Sachkostenpauschale 9.700 € x 0,34 VzÄ        =   3.298,00 €

Gesamtkosten:                                                            = 27.263,80 €

 

Die Schülerzahlen für das Schuljahr 2023/2024 betragen für die Schule Rastow = 319 Schüler und für die Schule Wöbbelin = 88 Schüler (nach Herbststatistik vom 22.09.2023), mithin insgesamt = 407 Schüler.

 

Es ergibt sich folgende planerische Kostenaufteilung für das Haushalts-Jahr 2025:

27.263,80 € : 407 Schüler = 66,99 € / Schüler.

 

Rastow

319 Schüler x 66,99 € / Schüler = 21.369,81 € = Umlage nach § 146 KV M-V

 

Wöbbelin

88 Schüler x 66,99 € / Schüler  =   5.895,12 € = Umlage nach § 146 KV M-V

 

Gesamt:                                      = 27.264,93 € = Umlage nach § 146 KV M-V

 

Im Jahre 2025 erfolgt eine „Spitzabrechnung“ anhand der jetzigen Ist-Zahlen.
Für die Vergangenheit erfolgt eine Spitzabrechnung, aufgrund der Haushaltsplanzahlen, i.H.v. 70 €.

 

Der Amtsausschuss möge sich hierzu positionieren.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Berechnung der „Differenzierten Amtsumlage“ nach § 146 Abs. 3 KV M-V für den Bereich der Verwaltung der Schulen im Amtsbereich für das Jahr 2025 wird zugestimmt.

Plangemäß soll Ende des Jahres 2028 eine Überprüfung der Verwaltungspauschale erfolgen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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