Beschlussvorlage - BV/13/25/323

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der jährlichen Baumkontrollen ergeben sich unterschiedlich hohe Pflegeaufwendungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Zur Abwicklung dieser Arbeiten bietet sich die Durchführung im Rahmen von Kleinleistungsverträgen über einen Rahmenvertrag an, da der jährliche Aufwand nicht im Voraus exakt prognostiziert werden kann. Der Rahmenvertrag schafft keine Garantie für zukünftige Aufträge, sondern regelt die Bedingungen für den Abschluss einzelner Verträge und ermöglicht deren Abschluss bei Bedarf. Die Laufzeit des Rahmenvertrags soll zeitlich begrenzt sein und gemäß Vergaberecht maximal vier Jahre betragen. Empfohlen wird eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Ziel des Rahmenvertrags ist die Vereinfachung der Beschaffung von Leistungen, hier Baumpflege zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, bei zugleich verbleibender Flexibilität. Da für die Vertragslaufzeit feste Preise der Leistungserbringung vereinbart werden, lassen sich Planungen in den Haushaltsplänen der Gemeinde realistischer gestalten.
Die Einzelaufträge werden bedarfs- und notwendigkeitsorientiert sowie unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel der Gemeinde vergeben und vom jeweiligen Bürgermeister gemäß der Hauptsatzung schriftlich bestätigt; dies erfolgt vor Auftragserteilung unter Beachtung der Wertgrenzen.
Für das voraussichtliche Auftragsvolumen im gesamten Amtsbereich Ludwigslust-Land kann nach Vergaberecht (VOB/A) eine beschränkte Ausschreibung erfolgen. Es müssen mindestens fünf Baumpflegefachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Diese sollen nach den bundesweit vorgegebenem Standard (ZTV-Baumpflege) arbeiten und ihre Beschäftigten, von denen mindestens ein Teil ausgebildete Europäische Baumpfleger sind, nach Tarif bezahlen.

Für den Rahmenvertrag zur Baumpflege gemäß dem vorgegebenen Leistungsverzeichnis werden folgende fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert:

Firma

1. Bühner Baumpflege GmbH & Co. KG, Breesen 46, 18299 Laage OT Breesen

2. Jolitz u. Söhne, Garten- u. Landschaftsbau GmbH, Wariner Straße 1c, 19412 Tempzin

3. Grabower Baumpflege GmbH, Heideweg 11, 19300 Grabow

4.Baumpflege Sievers GmbH & Co. KG, Moorkoppel 34, 19217 Königsfeld OT
   Schaddingsdorf

5. Baumdienst Weymann GbR, Parkweg 1, 18233 Biendorf

    

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Sülstorf überträgt gem. § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Umsetzung eines Rahmenvertrages für die Baumpflege, für Ihr Gemeindegebiet, auf das Amt Ludwigslust-Land.

 

  1. Das Amt Ludwigslust-Land vergibt diese Leistung an ein dafür geeignetes Unternehmen, vorbehaltlich eines dahingehenden Beschlusses des Amtsausschusses.

 

  1. Die vorsorglich zu veranschlagenden HH-Mittel werden im Produkt-Konto – Öffentliches Grün/ Landschaftsbau von der Gemeinde, im Zuge der jährlichen Haushaltsplanung, eingeplant.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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