Beschlussvorlage - BV/01/25/237

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

 

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

 

Die Stadtvertretung Ludwigslust hat am 16.07.2025 den Entwurf zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, nachdem am 13.03.2024 der Aufstellungsbeschluss gemäß BauGB gefasst wurde.

 

Anlass für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust bildet die Aufstellung des Bebauungsplanes LU 43 „Umnutzung ehem. Sportlerheim am Rennbahnweg“. Am Rennbahnweg in der Stadt Ludwigslust soll das ehemalige Sportlerheim einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hier soll die vorhandene Bausubstanz zu einem kompletten Wohnhaus umgebaut werden. Das ehemalige Stadion mit dem dazugehörigen Sportlerheim wird nicht mehr von einem Verein in Anspruch genommen. Das Gelände wurde zwischenzeitlich verkauft. Der Bereich des ehemaligen Stadions wird als Weide für Pferde genutzt. Das Sportlerheim hat im Erdgeschoss derzeit keine Nutzung. Im Erdgeschoss befinden sich Mehrzweckräume einschließlich Sanitäranlagen und im Dachgeschoss eine Wohnung, die saniert wird.

 

Der Bereich für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nordwestlich des Ortszentrums von Ludwigslust.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Ludwigslust. Die Fläche des Geltungsbereiches wird begrenzt:

 

  • im Norden durch die Teilfläche des Flurstückes 114/8 als Verkehrsfläche des Rennbahnweges;
  • im Osten durch die Teilfläche des Flurstückes 114/8 als Verkehrsfläche des Rennbahnweges; hinter dem Rennbahnweg schließt sich eine Kleingartensiedlung an;
  • im Süden durch die Teilfläche des Flurstückes 27/4 der Flur 15 als Verkehrsfläche des Rennbahnweges; Flurstück 119 der Flur 2 ebenfalls als Verkehrsfläche des Rennbahnweges und Flurstück 114/6 der Flur 2 als Weidefläche für Pferde;
  • im Westen durch Flurstück 114/6 der Flur 2 als Weidefläche für Pferde.

 

Die Größe des Plangebietes insgesamt beträgt ca. 0,32 ha.

 

Der Planbereich stellt die Möglichkeit dar, vorhandene Ressourcen sinnvoll zu nutzen und Neuversiegelungen auf der grünen Wiese zu vermeiden. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes und der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Die Planaufstellung dient der Sicherung von Flächen für die Wohnsiedlung und damit für kurze Wege zwischen Arbeiten und Wohnen, zur Festigung und Stärkung der Wirtschaftskraft sowie zur weiteren Belebung der Stadt Ludwigslust.

 

Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 10. Oktober 2025 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden weder Anregungen noch Bedenken zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust geäußert.

 

 

oder

 

 

Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen und Bedenken zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust geäußert:

 

  •  

 

  •  

 

  •  

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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