Beschlussvorlage - BV/01/25/235

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH hat am 13.06.2025 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 6 NABEG a. GF. Für das Vorhaben 5a des Bundesbedarfsplangesetzes („Höchstspannungsleitung Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin-Isar“, nördlicher Bestandteil: Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin-Landkreis Börde), Abschnitt E (Mühlenbeck-Mechau) gestellt.

 

Bei Planfeststellungsverfahren, die bis zum Ablauf des 30.06.2025 begonnen werden, kann der Vorhabenträger nach § 35 Absatz 6 NABEG bei der Antragstellung verlangen, das Verfahren nach den §§ 19 bis 21 NABEG in der bis zum 29.12. 2023 geltenden Fassung zu führen. Hiervon hat der Vorhabenträger mit seinem Antrag vom 13.06.2025 Gebrauch gemacht.

 

Da der Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH den Antrag vor dem 30.06.2025 eingereicht hat, findet § 43m Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hier Anwendung. In der Folge ist von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abzusehen.

 

§ 35 Absatz 6 NABEG i.V.m. § 20 NABEG a.F. sieht als nächsten Schritt die Durchführung einer Antragskonferenz vor, in der die für die Planfeststellung maßgeblichen Fragen erörtert werden. Dies sind z.B. die Natura 2000-Verträglichkeit oder sonstige öffentliche und private Belange.

 

Die Antragskonferenz wird vorliegend gemäß § 27c Absatz 1 Nr. 1 VwVfG durch eine Onlinekonsultation ersetzt. Bei der Onlinekonsultation ist gemäß § 27c Absatz 2 VwVfG innerhalb einer vorher bekannt zu machenden Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern.

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Onlinekonsultation legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 35 Absatz 6 NABEG i.V.m. § 21 NABEG a.F. von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen und weitere Informationen können über folgendem Link  www.netzausbau.de/vorhaben5a-e eingesehen werden.

 

Gemäß § 9 Abs. 2 NABEG fordert die Bundesnetzagentur die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme auf. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 15.08.2025. Durch das Fachamt Bau des Amtes Ludwigslust ist eine Fristverlängerung auf Grund der Sommerpause bis zum 30.09.2025 beantragt worden. Die Frist ist durch die Bundesnetzagentur bis zum 29.08.2025 schriftlich verlängert worden. Auf eine nochmalige Nachfrage zur Fristverlängerung ist telefonisch durch die Bundesnetzagentur mitgeteilt worden, dass später eingehende Einwände und Anregungen noch berücksichtigt werden können.

 

Die Gemeindevertretung möge sich zum vorliegenden Sachverhalt positionieren.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Von der Gemeinde Alt Krenzlin werden zum Planfeststellungsverfahren Ersetzung der Antragskonferenz gemäß § 35 Absatz 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz i.V.m. § 20 NABEG a.F. durch die Onlinekonsultation gemäß § 27c Absatz 1 Abschnitt 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Vorhaben „Höchstspannungsleitung Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin - Isar“ nördlicher Bestandteil: Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin – Landkreis Börde, Abschnitt E: Mühlenbeck - Mechau (SuedOstLink+) – Vorhaben 5a BBPlG der 50Hertz Transmission GmbH folgende Anregungen, Hinweise und Bedenken vorgebracht:

 

  •  

 

  •  

 

  •  

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Loading...