Beschlussvorlage - BV/13/25/315

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 2 (Öffnungszeiten) der Satzung der Gemeinde Sülstorf über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte „Sonnenblume“ vom 30.03.2020 wurde festgelegt:

 

(3) Während der Sommerferien kann die Kindertagesstätte für die Dauer von drei Wochen, zum Jahreswechsel für die Dauer einer Woche schließen (Betriebsferien). Die entsprechenden Zeiträume beschließt die Gemeindevertretung im Benehmen mit dem gewählten Gremium der Personensorgeberechtigten und der Kita-Leitung. Der Zeitraum der Schließung wird zum Jahresende für das kommende Jahr bekannt gegeben.

 

(4) Bedarfe, die für die Personensorgeberechtigten während der Betriebsferien entstehen, sind der Einrichtungsleitung jeweils zum 01.12. mit den Bescheinigungen der Arbeitgeber, dass eine Urlaubgewährung nicht möglich ist, anzuzeigen. In diesen Ausnahmefällen und wenn einer anderweitige Betreuung der Kinder nicht abgesichert werden kann, ist die Unterbringung in einer Ausweichkita möglich.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Kindertagesstätte „Sonnenblume“ in Sülstorf wird wegen Betriebsferien für folgende Zeiträume geschlossen.

 

02.01.2026   Brückentag

20.02.2026   Weiterbildungstag

15.05.2026   Brückentag nach Herrentag

20.07. – 31.07.2026  Sommerferien 2. und 3. Ferienwoche

19.10. – 23.10.2026  Herbstferien

            23.12. – 31.12.2026  Weihnachtsferien

 

  1. Die Kinder können während der Betriebsferien in den Sommerferien und den Herbstferien in der Kindertagesstätte Lübesse unter den gegebenen Voraussetzungen betreut werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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