Informationsvorlage - IV/13/25/302
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung des Bürgermeisters zum Stand der Haushaltsdurchführung 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Romy Gronow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Vorberatung
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10.07.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 20 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss einmal jährlich (spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres) über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Nach Rücksprache mit der Kämmerei des Amtes Ludwigslust-Land kann sich die Unterrichtung der Gemeindevertretung auf die einfache Formel beschränken, dass der Haushaltsvollzug sowie die Erreichung der Finanz- und Leistungsziele sich im Rahmen der Planung bewegt, wenn gegenüber der Planung keine wesentlichen Abweichungen erkennbar sind.
