Informationsvorlage - BV/00/25/134

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Zuge der jährlichen Baumkontrollen ergeben sich unterschiedlich hohe Pflegeaufwendungen mit dem Ziel die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Es besteht die Möglichkeit die Arbeiten im Rahmen von Kleinleistungsverträgen durchzuführen, da der jährlich genaue Aufwand nicht vorhersehbar ist.

 

Die Laufzeit des Kleinleistungsvertrages beläuft sich auf 2 Jahre mit der Möglichkeit der Option um zwei weitere Jahre. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach einem Leistungsverzeichnis.

 

Es besteht aus dieser Ausschreibung heraus kein Anspruch die vorgegebenen Mengen beauftragt zu bekommen!

Die aktuelle ZTV-Baumpflege (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) in der jeweils gültigen Fassung ist einzuhalten.

 

Die Aufträge werden nach Bedarf und Notwendigkeit sowie der zur Verfügung stehenden Mittel beauftragt.

 

Nähre Erläuterungen zum Verfahren werden vom zuständigen Sachbearbeiter SB Baumschutz gegeben.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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