Informationsvorlage - IV/00/25/133

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die amtsangehörigen Gemeinden haben im Jahre 2016 die Bereitstellung von jeweils

10.000 € für die Breitbanderschließungen im Gemeindeterritorium beschlossen und sollen

in Abhängigkeit des Arbeitsstandes angepasst werden.

Die Breitbanderschließung wurde durch den Landkreis LUP organisiert und durchgeführt und ist weitgehend abgeschlossen.

 

Gegenüber den Gemeinden sind bisher keine Abrechnungen erfolgt. Verschiedene ergänzende Förderungen sind durch das Land / Bund nachgeschoben worden, so z.B. für Gewerbestandorte.

Nunmehr soll im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 eine Änderung der Förderung erfolgen

(s. Anlage Schreiben des Landkreises vom 13.05.2025). Hierzu findet am 25.06.2025 eine Informationsveranstaltung statt. In deren Ergebnis sollten dann die Gemeinden erneut beschließen. Kosten sollen lt. dem v.g. Schreiben den Kommunen nicht entstehen.

 

Das Defizit der Finanzierung beträgt in Anlehnung an die genannten Zahlen 28,3 Mio. €, mithin rd. 129 € / EW. Dieser Betrag ist in den Haushalten der Gemeinden schwerlich darstellbar. Die Gesamtkosten für 12.500 Haushalte im Landkreis LUP sind mit 113.200.000 € eingeschätzt, mithin rd. 9.000 €/Haushalt. Wie die Haushalte sich auf das Gebiet des Landkreises verteilen ist uns nicht bekannt.

 

Im Jahre 2023 wurde der beigefügte Musterbeschluss und die Gigabit-Richtlinie 2.0. übersandt.

Die Beschlussfassungen erfolgten ebenfalls in den Gemeindevertretungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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