Beschlussvorlage - BV/00/25/130
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen durch das Amt Ludwigslust-Land
hier: Annahme einer Sachspende für den Zeitraum 2025 - Stand 05.06.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Haase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land
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Entscheidung
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24.06.2025
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Sachverhalt
Das Amt darf zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln. Zuwendungen dürfen nur durch die Amtsvorsteherin oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ist in § 14 der Hauptsatzung des Amtes Ludwigslust-Land wie folgt geregelt
- der Amtsausschuss entscheidet soweit die Wertgrenze von 1.000 € überschritten wird.
- der Verwaltungsausschuss entscheidet im Umfang von 300 € bis 1.000 €.
- die Amtsvorsteherin entscheidet im Umfang von bis 300 €.
Es ist jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aus Vereinfachungsgründen sind in der Anlage alle Spenden, auch die die nur der Annahme durch den Amtsvorsteher oder des Verwaltungsausschusses bedürfen, für den o. g. Zeitraum aufgelistet.
Beschlussvorschlag
- Das Amt Ludwigslust-Land nimmt die Sachspende für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 110,00 € gemäß der anliegenden Auflistung (Stand 05.06.2025) an.
- Es wird versichert, dass die Spende für den zuwendungsbegünstigten Zweck verwendet wird und o.g. Betrag nicht aus vertraglich oder ähnlichen Verpflichtungen des Spenders gegenüber dem Amt Ludwigslust-Land beruht (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.) sondern eine ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spende ist.
- Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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196,3 kB
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