Beschlussvorlage - BV/01/25/228-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin wurden am 16.05.2025 der Gemeindewehrführer gewählt.

 

Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.12.2015 sind der Gemeindewehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.

Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

   Es wird festgestellt:  Kamerad Lutz Ullmann

                                               geb. am 20.12.1976

                                               wh.: Häuslerreihe 4

                                     19288 Alt Krenzlin

 

 Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin

    1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

             Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

 3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

 4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                     verstoßen,

        bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden

 Erklärung ausgeräumt.  

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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