Beschlussvorlage - BV/13/25/297

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

 

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zachun hat auf ihrer Sitzung am 24.03.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur förmlichen Beteiligung beschlossen.

 

Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Größe von ca. 14 ha befindet sich am westlichen Rand des Gemeindegebietes, unmittelbar an der Bahnstrecke Schwerin-Hagenow angrenzend. Der Änderungsbereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht der Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarpark Alt Zachun an den Bahngleisen“.

 

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer Sonderfläche „Photovoltaik“ und der Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Hierdurch wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage planungsrechtlich vorbereitet. Mit dem, in paralleler Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1 „Solarpark Alt Zachun an den Bahngleisen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in einem 200 m Korridor der Bahnlinie Schwerin-Hagenow, nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), geschaffen werden. Die Gemeinde Alt Zachun beabsichtigt mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Alt Zachun an den Bahngleisen“ einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zum Vollzug der Energiewende zu leisten.

 

Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 20.06.2025 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Von Seiten der Gemeinde Sülstorf werden weder Anregungen noch Bedenken zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun geäußert.

 

 

oder

 

 

Von Seiten der Gemeinde Sülstorf werden folgende Anregungen und Bedenken zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun geäußert:

 

  •  

 

  •  

 

  •  

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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