Beschlussvorlage - BV/13/25/296
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Alt Zachun an den Bahngleisen" der Gemeinde Alt Zachun
hier: Aufforderung zur Stellungnahme der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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22.05.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zachun hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.03.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarpark Alt Zachun an den Bahngleisen“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Errichtung einer Freiflä- chenphotovoltaikanlage in einem 200 m Korridor entlang der Bahnlinie Schwerin-Hamburg, nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), geschaffen werden. Die Gemeinde Alt Zachun beabsichtigt mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Alt Zachun an den Bahngleisen“ einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zum Vollzug der Energiewende zu leisten.
Das Planungsgebiet liegt auf Teilen des Flurstückes 23/3 – Flur 2 in der Gemarkung Alt Zachun, auf einer Fläche von ca. 14 ha. Der Geltungsbereich ist im Westen von der zweigleisigen Bahnstrecke Schwerin-Hamburg und einer anliegenden Heckenstruktur begrenzt. Von dieser ausgehend ergibt sich die Flächengröße des Planungsgebiets durch den 200 m Abstand zu den Gleisen. Im Norden, Osten und Süden befinden sich Ackerflächen. Die nächsten Wohnhäuser der Ortslage befinden sich in ca. 400 m nördlicher sowie ca. 600 m östlicher Richtung.
Die Gemeinde Alt Zachun verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Der Geltungsbereich wird in dem Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan geändert. Zukünftig wird eine Sonderbaufläche „Photovoltaik“ dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 20.06.2025 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.
Beschlussvorschlag
Von Seiten der Gemeinde Sülstorf werden weder Anregungen noch Bedenken zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Alt Zachun an den Bahngleisen“ der Gemeinde Alt Zachun geäußert.
oder
Von Seiten der Gemeinde Sülstorf werden folgende Anregungen und Bedenken zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Alt Zachun an den Bahngleisen“ der Gemeinde Alt Zachun geäußert:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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8
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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