Beschlussvorlage - BV/01/25/213

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 17.04.2025 (Posteingang 22.04.2025) bittet die AFRY Deutschland GmbH (Anschrift: Karl-Marx-Straße 3, 19348 Perleberg) im Rahmen einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorhaben des Zweckverbandes kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) (Bauherrenanschrift: Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust) zur Trassenänderung bei dem Vorhaben „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ erneut um eine Stellungnahme, Zustimmung und Übersendung eventuell vorhandener Bestandsunterlagen der Anlagen in diesem Bereich.

 

Gemäß Beschluss BV/04/24/138 vom 16.07.2024 hat die Gemeindevertretung dem Vorhaben „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ zugestimmt.

 

Die Verlegung der neuen Abwasser- und Trinkwasserleitungen ist überwiegend im öffentlichen Raum vorgesehen. Der Beginn der Umsetzung des Vorhabens ist für das Jahr 2026 vorgesehen und soll in 2027 abgeschlossen werden. Während der Bearbeitung der Planung wurde jedoch die Trasse geändert. Die Änderungen des betroffenen Planungsgebietes sind der anliegenden Übersichtkarte zu entnehmen. Nach Rücksprache mit der AFRY Deutschland GmbH können derzeit noch keine weiteren detaillierten Karten vorgelegt werden, da die Planung für das Projekt „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ noch am Anfang steht.

 

Die AFRY Deutschland GmbH (Bauherrenanschrift: Karl-Marx-Straße 3, 19348 Perleberg) hat für die Abgabe der Stellungnahme keine Frist gesetzt.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist es notwendig, dass sich die Gemeinde Alt Krenzlin zur o.g. Maßnahme des ZkWAL positioniert. Sollte keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zum Projekt „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ bestehen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Nach Prüfung der mit Schreiben vom 17.04.2025 (Posteingang 22.04.2025) eingereichten geänderten Unterlagen werden zum Vorhaben „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ des ZkWAL von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin weder Anregungen noch Bedenken noch geäußert.

 

  1. Nach Prüfung der mit Schreiben vom 17.04.2025 (Posteingang 22.04.2025) eingereichten geänderten Unterlagen werden zum Vorhaben „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ des ZkWAL von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin folgende vorhandene bzw. geplante Anlagen mitgeteilt:

 

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  1. Nach Prüfung der mit Schreiben vom 17.04.2025 (Posteingang 22.04.2025) eingereichten geänderten Unterlagen werden zum Vorhaben „Abwasserüberleitung Krenzliner Hütte zur Kläranlage Glaisin und Trinkwasserleitung Göhlen – Krenzliner Hütte“ des ZkWAL von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin folgende Anregungen und Bedenken geäußert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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