Beschlussvorlage - BV/01/25/209

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin, Kamerad Mathias Weidhaas, hat mit Schreiben vom 17.03.2025 den Rücktritt von seinen Funktionen zum 31.03.2025 erklärt und die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis beantragt.

 

Kamerad Weidhaas wurde am 05.09.2019 durch die Gemeindevertretung Alt Krenzlin zum Ehrenbeamten ernannt.

Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung am 31.05.2019. Die Wahlzeit beträgt gemäß Brandschutzgesetz 6 Jahre.

 

Gemäß § 23 Beamtenstatusgesetz vom 17.06.2008 sind Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

 

Über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entscheidet die Gemeindevertretung. Die Entlassung wird von der Stelle schriftlich verfügt, die für die Ernennung des Beamten zuständig wäre (§ 32 Landesbeamtengesetz M-V v. 17.12.2009).

Der Beschluss über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist dem Landkreises Ludwigslust, FD Ordnung mitzuteilen.

 

Eine rückwirkende Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht möglich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  Der Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin, Kamerad Mathias  Weidhaas, wohnhaft Ringstraße 10 in 19288 Krenzliner Hütte hat mit Schreiben vom               17.03.2025 seine Funktion als Gemeindewehrführer zum 31.03.2025 niedergelegt und die               Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnisbeantragt.

 

     Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin, als die für die Ernennung des Beamten zuständig

     Stelle, verfügt die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Ablauf des Tages der

     Beschlussfassung."

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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