Beschlussvorlage - BV/00/25/124
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung zum Leitenden Verwaltungsbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Amtsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.03.2025
|
Sachverhalt
Nach § 142 Abs. 1 KV M-V bestellt der Amtsausschuss eine Beamtin oder einen Beamten zur leitenden Verwaltungsbeamtin oder zum leitenden Verwaltungsbeamten. Nach § 142 Abs. 3 KV M-V ist der Beschluss des Amtsausschusses, mit dem eine leitende Verwaltungsbeamtin oder ein leitender Verwaltungsbeamter bestellt wird, der Rechts-aufsichtsbehörde binnen einer Woche anzuzeigen; dabei sind die zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Bestellung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
