Beschlussvorlage - BV/00/25/124

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 142 Abs. 1 KV M-V bestellt der Amtsausschuss eine Beamtin oder einen Beamten zur leitenden Verwaltungsbeamtin oder zum leitenden Verwaltungsbeamten. Nach § 142 Abs. 3 KV M-V ist der Beschluss des Amtsausschusses, mit dem eine leitende Verwaltungsbeamtin oder ein leitender Verwaltungsbeamter bestellt wird, der Rechts-aufsichtsbehörde binnen einer Woche anzuzeigen; dabei sind die zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Bestellung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land bestellt gem. § 142 Abs. 1 Kommunalverfassung (KV M-V) Herrn Henning Porsch mit Wirkung zum 01.07.2025 zum leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Ludwigslust-Land.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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