Beschlussvorlage - BV/10/25/182

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

 

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

 

Die Stadtvertretung Ludwigslust hat dazu am 11.12.2024 den Vorentwurf zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt, nachdem am 13.03.2024 der Aufstellungsbeschluss gemäß BauGB gefasst wurde.

 

Anlass für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust bildet die Aufstellung des Bebauungsplanes LU 43 „Umnutzung ehem. Sportlerheim am Rennbahnweg“. Am Rennbahnweg in der Stadt Ludwigslust soll das ehemalige Sportlerheim einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hier soll die vorhandene Bausubstanz zu einem kompletten Wohnhaus umgebaut werden. Das Sportlerheim hat im Erdgeschoss derzeit keine Nutzung. Im Erdgeschoss befinden sich Mehrzweckräume einschließlich Sanitäranlagen und im Dachgeschoss eine Wohnung, die derzeit saniert wird.

 

Für die Stadt Ludwigslust liegt ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan (FNP) vor. Es handelt sich dabei um die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Ludwigslust, der seit Oktober 2006 rechtskräftig ist. Der Bereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Sportplatz ausgewiesen. Der Bebauungsplan LU 43 „Umnutzung ehem. Sportlerheim am Rennbahnweg“ lässt sich damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Er muss im Zuge der Änderung angepasst werden. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gefasst.

 

Der Planbereich stellt die Möglichkeit dar, vorhandene Ressourcen sinnvoll zu nutzen und Neuversiegelungen auf der grünen Wiese zu vermeiden. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes und der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Die Planaufstellung dient der Sicherung von Flächen für die Wohnsiedlung und damit für kurze Wege zwischen Arbeiten und Wohnen, zur Festigung und Stärkung der Wirtschaftskraft sowie zur weiteren Belebung der Stadt Ludwigslust.

 

Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 07. März 2025 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Von Seiten der Gemeinde Wöbbelin werden weder Anregungen noch Bedenken zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust geäußert.

 

 

oder

 

 

Von Seiten der Gemeinde Wöbbelin werden folgende Anregungen und Bedenken zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust geäußert:

 

  •  

 

  •  

 

  •  

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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