Beschlussvorlage - BV/13/24/273
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sülstorf über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 30. März 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katharina Beutling
- Antragssteller:
- Beutling, Katharina
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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27.02.2025
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Sachverhalt
Das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) vom 04.09.2019, trat am 01.01.2020 in Kraft.
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in der Kindertagespflege. Zur Finanzierung der Kindertagesförderung wird nach § 24 Abs. 1 KiföG M-V zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier Landkreis Ludwigslust-Parchim, und dem Träger der Kindertageseinrichtung, hier Gemeinde Sülstorf, eine Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung abgeschlossen.
Zuletzt fand die Entgeltverhandlung bzgl. der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und dem Träger der Kindertageseinrichtung, der Kita „Sonnenblume“ Sülstorf am 15.09.2023 statt.
Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) vom 04.09.2019 (GVOBL. M-V S. 558), wurde am 01.05.2024 geändert.
Hier wurde u.a. die Fachkraft-Kind-Relation ab dem 01.09.2024 im Kindergartenbereich auf 1:14 heruntergesetzt.
Aufgrund der Änderungen im KiföG M-V wurden die Entgelte zum 01.09.2024 zugunsten der Gemeinde Sülstorf angepasst. Infolgedessen wurde der Leistungsvertrag angepasst, der am 23.10.2024 unterzeichnet wurde.
Aufstellung der bisherigen und neuen Entgelte in Euro:
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Krippe Entgelt Entgelt bisher neu |
Kindergarten Entgelt Entgelt bisher neu |
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Ganztagsbetreuung |
1.417,71 € |
1.419,25 € |
837,43 € |
879,23 € |
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Teilzeitbetreuung |
895,34 € |
896,26 € |
547,17 € |
572,25 € |
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Halbtagsbetreuung |
634,15 € |
634,77 € |
402,04 € |
418,76 € |
Im Entgelt sind alle Sach- und Personalkosten sowie die betriebsnotwendigen Aufwendungen für das Gebäude, entsprechend der Belegung, enthalten.
Nicht enthalten sind Verpflegungskosten und die zusätzlichen Kosten für die individuelle Förderung.
Beschlussvorschlag
1. Beschlussantrag
Der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 17.12.2024 zur Ermittlung der Entgelte für die stundenweise Betreuung in der Kindertagesstätte Sülstorf (siehe Anlage) wird zugestimmt.
und
2. Beschlussantrag
Die Gemeindevertretung Sülstorf erlässt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sülstorf über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 30. März 2020 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (siehe Anlage).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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362,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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416,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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115,6 kB
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