Beschlussvorlage - BV/13/24/273

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) vom 04.09.2019, trat am 01.01.2020 in Kraft.

Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in der Kindertagespflege. Zur Finanzierung der Kindertagesförderung wird nach § 24 Abs. 1 KiföG M-V zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier Landkreis Ludwigslust-Parchim, und dem Träger der Kindertageseinrichtung, hier Gemeinde Sülstorf, eine Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung abgeschlossen.

 

Zuletzt fand die Entgeltverhandlung bzgl. der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und dem Träger der Kindertageseinrichtung, der Kita „Sonnenblume“ Sülstorf am 15.09.2023 statt.

Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) vom 04.09.2019 (GVOBL. M-V S. 558), wurde am 01.05.2024 geändert.

Hier wurde u.a. die Fachkraft-Kind-Relation ab dem 01.09.2024 im Kindergartenbereich auf 1:14 heruntergesetzt.

 

Aufgrund der Änderungen im KiföG M-V wurden die Entgelte zum 01.09.2024 zugunsten der Gemeinde Sülstorf angepasst. Infolgedessen wurde der Leistungsvertrag angepasst, der am 23.10.2024 unterzeichnet wurde.

 

Aufstellung der bisherigen und neuen Entgelte in Euro:

 

Krippe

Entgelt                  Entgelt

bisher                    neu

Kindergarten

Entgelt                  Entgelt

bisher                    neu

Ganztagsbetreuung

1.417,71 €

1.419,25 €

837,43 €

879,23 €

Teilzeitbetreuung

895,34 €

896,26 €

547,17 €

572,25 €

Halbtagsbetreuung

634,15 €

634,77 €

402,04 €

 418,76 €

 

Im Entgelt sind alle Sach- und Personalkosten sowie die betriebsnotwendigen Aufwendungen für das Gebäude, entsprechend der Belegung, enthalten.

Nicht enthalten sind Verpflegungskosten und die zusätzlichen Kosten für die individuelle Förderung.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Beschlussantrag

Der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 17.12.2024 zur Ermittlung der Entgelte für die stundenweise Betreuung in der Kindertagesstätte Sülstorf (siehe Anlage) wird zugestimmt.

 

und

 

2. Beschlussantrag

Die Gemeindevertretung Sülstorf erlässt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sülstorf über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 30. März 2020 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (siehe Anlage).

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...