Beschlussvorlage - BV/13/25/286-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Ernennung des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Boldela zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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27.02.2025
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Sachverhalt
Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Boldela wurde am 24.01.2025 der stellv. Ortswehrführer gewählt.
Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.12.2015 sind der Ortswehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.
Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Philipp Meyer
geb. am 23.03.1985
wh.: Waldstraße 2b
19077 Boldela
stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Boldela
1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden
Erklärung ausgeräumt. „
