Beschlussvorlage - BV/13/25/286-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Boldela wurde am 24.01.2025 der stellv. Ortswehrführer gewählt.

Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.12.2015 sind der Ortswehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.

Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 Es wird festgestellt:   Kamerad Philipp Meyer

                                                geb. am 23.03.1985

                                                wh.: Waldstraße 2b

                                     19077 Boldela

 stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Boldela

    1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

             Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

 3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

 4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                     verstoßen,

        bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden

 Erklärung ausgeräumt.  

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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