Beschlussvorlage - BV/13/25/279

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf sind unter anderem die Entschädigungen der Funktionsträger der Feuerwehr geregelt. Bislang wurden jedoch keine Entschädigungen für die Betreuer der Floriangruppe (Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren) vorgesehen. Um das ehrenamtliche Engagement der Betreuer der Floriangruppe angemessen zu würdigen, wird empfohlen, diese in der Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf zu berücksichtigen und entsprechende Regelungen zur Entschädigung aufzunehmen.

 

In § 5 der FwEntschVO M-V sind die Höchstsätze für die Entschädigung von Personen mit besonderen Aufgaben festgelegt. Zwar ist eine Regelung für Betreuer der Floriangruppen nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht explizit vorgesehen, jedoch könnte eine Orientierung an der Entschädigung der Jugendfeuerwehrwarte als sinnvoll erachtet werden. Die Höchstsätze liegen derzeit bei 125 Euro für den Jugendfeuerwehrwart und bei 62,50 Euro für den Stellvertreter.  

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sülstorf erlässt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf vom 12.12.2024 in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage, Stand 20.02.2025).

 

oder

 

Die Gemeindevertretung Sülstorf erlässt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf vom 12.12.2024 in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage, Stand 20.02.2025) mit folgenden Änderungen:

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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