Beschlussvorlage - BV/01/25/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 17.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katharina Beutling
- Antragssteller:
- Beutling, Katharina
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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18.02.2025
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Sachverhalt
Das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) vom 04.09.2019 (GVOBl. M-V S. 558), trat am 01.01.2020 in Kraft und wurde zuletzt am 01.05.2024 (GVOBl. M-V S. 138) geändert.
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in der Kindertagespflege.
Zur Finanzierung der Kindertagesförderung wird nach § 24 Abs. 1 KiföG M-V zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier Landkreis Ludwigslust-Parchim, und dem Träger der Kindertageseinrichtung, hier Gemeinde Alt Krenzlin, eine Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung abgeschlossen. Die Entgeltverhandlung hierzu fand am 12.12.2024 statt.
Folgende Änderungen sind eingetreten:
Es wurde u.a. die Fachkraft-Kind-Relation ab dem 01.09.2024 im Kindergartenbereich auf 1:14 heruntergesetzt.
Weiterhin wurde in Auswertung einer Bedarfsanalyse des erhöhten Bedarfs an Ferienhortbetreuung die Ferienhortbetreuung ab dem 01.01.2025 pauschal in die reguläre Hortbetreuung integriert (§ 6 Abs. 6 KiföG M-V).
Aufstellung der bisherigen und neuen Entgelte ab 01.01.2025 in Euro:
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Kinderkrippe |
Kindergarten |
Hort |
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Entgelt bisher |
Entgelt neu |
Entgelt bisher |
Entgelt neu |
Entgelt bisher |
Entgelt neu |
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Ganztagsbetreuung |
1.202,51 |
1.433,97 |
713,20 |
855,19 |
377,35 |
424,86 |
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Teilzeitbetreuung |
758,96 |
901,54 |
465,37 |
554,28 |
263,86 |
298,01 |
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Halbtagsbetreuung |
537,18 |
635,33 |
341,46 |
403,82 |
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Im Entgelt sind alle Sach- und Personalkosten sowie die betriebsnotwendigen Aufwendungen für das Gebäude, entsprechend der Belegung, enthalten.
Nicht enthalten sind die Verpflegungsaufwendungen.
Beschlussvorschlag
1. Beschlussantrag:
„Der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 06.01.2025 zur Ermittlung der Gebühren für eine stundenweise Betreuung in der Kindertagesstätte Alt Krenzlin (Anlage) wird zugestimmt.“
und
2. Beschlussantrag:
„Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 17.12.2020 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage)“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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200,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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118,3 kB
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