Beschlussvorlage - BV/13/24/265
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Wahl des Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sülstorf sowie dessen Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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06.12.2024
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Sachverhalt
Das Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetz M-V sieht im § 12 Abs. 1 vor, dass die Wahl des Gemeinde- und Ortswehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sülstorf wählten am 08.11.2024 den Gemeindewehrführer sowie dessen Stellvertreter.
Wählbar ist, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv einer freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei der Annahme der Wahl
zur Teilnahme verpflichtet,
d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen.
Beschlussvorschlag
1. Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Ingo Thiel
geb. am 31.07.1980
wh.: Bahnhofstraße 47
19077 Sülstorf
erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs. 2 BrSchG: damit
gilt die Wahl vom 08.11.2024 zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Sülstorf
08.11.2024 als bestätigt.”
und
2. Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Sven Krüger
geb. am 19.01.1973
wh.: Dorfstraße 2
19077 Boldela
erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs. 2 BrSchG: damit
gilt die Wahl vom 08.11.2024 zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Sülstorf als bestätigt.”
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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