Beschlussvorlage - BV/13/24/265

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Das Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetz M-V sieht im § 12 Abs. 1 vor, dass die Wahl des Gemeinde- und Ortswehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.

 

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sülstorf wählten am 08.11.2024 den Gemeindewehrführer sowie dessen Stellvertreter.

 

Wählbar ist, wer

a)   mindestens vier Jahre aktiv einer freiwilligen Feuerwehr angehört hat,

b)    die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,

c)    die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei der Annahme der Wahl

       zur Teilnahme verpflichtet,

d)    das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

1. Beschlussantrag

 

    Es wird festgestellt:  Kamerad Ingo Thiel

                                              geb. am 31.07.1980

                                               wh.: Bahnhofstraße 47

                                     19077 Sülstorf

 erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs. 2 BrSchG: damit

 gilt die Wahl vom 08.11.2024 zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Sülstorf

 08.11.2024 als bestätigt.”

 

und

 

 

2. Beschlussantrag

 

 Es wird festgestellt:   Kamerad Sven Krüger

                                               geb. am 19.01.1973

                                               wh.: Dorfstraße 2

                                     19077 Boldela

 

 erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs. 2 BrSchG: damit

 gilt die Wahl vom 08.11.2024 zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Sülstorf  als bestätigt.”

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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