Beschlussvorlage - BV/13/24/263
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Holthusen und zum Bebauungsplan Nr. 13 "Solarpark Holthusen Ost" der Gemeinde Holthusen
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Nachbargemeinden zwecks Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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06.12.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 die Vorentwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) und des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 13 „Solarpark Holthusen Ost“ der Gemeinde Holthusen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Ziel der 3. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des B-Plans Nr. 13 „Solarpark Holthusen Ost“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Das derzeit unbebaute Plangebiet liegt außerhalb der Geltungsbereiche rechtskräftiger B-Pläne und somit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, so dass eine Genehmigung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage derzeit nicht möglich ist. Der rechtswirksame F-Plan der Gemeinde Holthusen aus dem Jahr 1998 stellt die Flächen innerhalb des Plangebietes als „Flächen für Landwirtschaft“ und beidseitig parallel zu einer damals noch vorhandenen Freileitung als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dar. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzzungen für die baurechtliche Genehmigung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage sind daher die Änderung des F-Plans und die Aufstellung eines B-Plans erforderlich.
An das Plangebiet des B-Plans Nr. 13 grenzen:
- im Süden eine Ackerfläche,
- im Westen eine Gehölzfläche, ein Feldweg und eine zweigleisige Bahnstrecke Schwerin-Hagenow-Hamburg,
- im Osten ein Graben und eine Waldfläche,
- im Norden ein Wohngrundstück, eine Ackerfläche und daran anschließend der Sülstorfer Weg.
Das Plangebiet des B-Plans Nr. 13 hat eine Größe von rd. 42,44 ha. Das Plangebiet der 3. Änderung des F-Plans ist bis auf die Verkehrsflächen gleich groß wie das Plangebiet des B-Plans.
Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 16.12.2024 gewährt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.
Beschlussvorschlag
Von Seiten der Gemeinde Sülstorf werden weder Anregungen noch Bedenken zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Holthusen und zum Bebauungsplan Nr. 13 “Solarpark Holthusen Ost” der Gemeinde Holthusen geäußert.
oder
Von Seiten der Gemeinde Sülstorf werden folgende Anregungen und Bedenken zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Holthusen und zum Bebauungsplan Nr. 13 “Solarpark Holthusen Ost” der Gemeinde Holthusen geäußert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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