Beschlussvorlage - BV/12/24/406-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in Rastow vom 23. Dezember 2015 beantragt der Volkssolidarität SWM e.V. für die Weihnachtsfeier der Senioren der Gemeinde Rastow eine Förderung in Höhe von

1.000,00 Euro.

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) zuzuordnen. Für das Jahr 2023 sind hier Ausgaben in Höhe von 4.000,00 Euro geplant. Mit Stand vom 17.10.2024 sind noch 698,00 Euro verfügbar. Entscheidet sich die Gemeindevertretung für die Gewährung der Zuwendung in Höhe von 1.000,00 Euro ist gleichzeitig eine Entscheidung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und deren Finanzierung zu treffen.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Rastow die ortsansäs-sigen Vereine, Verbände und sonstige Organisationen auf der Grundlage der im Haushalts-plan bereitgestellten Mitteln nach Maßgabe dieser Richtlinie fördert, wenn deren Projekte all-gemeines Interesse erwarten lassen und eine Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens in der Gemeinde darstellen, sowie Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abrechnung und ordnungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen.

 

Der Ausschuss für Jugend, Sport & Kultur hat auf der Sitzung am 28.10.2024 mehrheitlich für die Zustimmung des Antrags und eine Förderung in Höhe von 400,00 Euro gestimmt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 " 1.  Der Antrag des Volkssolidarität SWM e.V. auf Förderung für die Weihnachts-

   feier der Senioren der Gemeinde Rastow wird als förderfähig eingestuft.

 

    2. Der Volkssolidarität SWM e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur

   Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der                 Gemeinde Rastow vom 23. Dezember 2015 eine Zuwendung in Höhe von

    ___________Euro.

 

   3. Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.5419 1000                               (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) abgesichert.

 

 oder

 

   3.  Zur Finanzierung der Förderung wird überplanmäßigen Aufwendungen und

   Auszahlungen im PSK 28101.5419 1000 (Zuweisungen und Zuschüsse für

   laufende Zwecke / Vereine) in Höhe von _______________ Euro zugestimmt.

 

   Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt

   durch Minderausgaben im PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und

   Zuschüsse für laufende Zwecke / Veranstaltungen).“

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

s. Sachverhalt

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...