Beschlussvorlage - BV/12/24/407-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Errichtung einer komplett neuen und größeren Sporthalle in der Schulstraße 5a in Rastow, die zudem mit einer verbesserten Ausstattung aufwartet, ist eine Kalkulation der Nutzungsentgelte erforderlich. Die Kalkulation dient dazu, die betrieblichen Kosten der Sporthalle realistisch zu erfassen und sicherzustellen, dass diese durch die erzielten Einnahmen aus den Nutzungsentgelten gedeckt werden.

Die Betriebskosten einer solchen Einrichtung umfassen nicht nur die laufenden Ausgaben für Wartung, Energieverbrauch und Personal, sondern auch die Abschreibungen auf die getätigten Investitionen. Um eine langfristige finanzielle Nachhaltigkeit der Sporthalle zu gewährleisten und die öffentlichen Mittel effizient einzusetzen, müssen die Nutzungsentgelte so festgelegt werden, dass sie die tatsächlichen Kosten widerspiegeln, ohne den öffentlichen Haushalt zu belasten.

 

Darüber hinaus wird durch die Kalkulation auch sichergestellt, dass die Kosten fair verteilt werden, sodass diejenigen, die die Sporthalle nutzen, auch ein angemessenes Entgelt zur Deckung der Betriebskosten leisten. Dies ist insbesondere bei einer neuen, gut ausgestatteten Sporthalle von Bedeutung, da die anfänglichen Investitionen und laufenden Ausgaben in den ersten Jahren hoch sein können.

Die Festlegung eines fairen Nutzungsentgelts trägt somit nicht nur zur Kostendeckung bei, sondern gewährleistet auch eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten, um die Sporthalle langfristig in einem guten Zustand zu erhalten und deren Nutzung für die Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

Rechtlicher Hintergrund

  1. Öffentliche Einrichtungen zählen nach § 2 KV M-V zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 11 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte.

 

  1. Nach § 6 Abs. 1 KAG M-V sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.

Des Weiteren sind im § 6 KAG M-V Erläuterungen zur Ermittlung und Vorgehensweise von Benutzungsgebühren vorhanden.

 

Eine Vorberatung des Sachverhalts erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport am 28.10.2024.

 

Entsprechend des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes reicht für die Erhebung von öffentlichen Abgaben der Erlass einer Gebührensatzung nicht aus.

Vielmehr ist die Kalkulation und deren Billigung durch die Gemeindevertretung Voraussetzung für die wirksame Festsetzung des Gebühren- bzw. Beitragssatzes in der Satzung.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Beschlussantrag

 

  1. Der vorliegenden Kalkulation zur Ermittlung der Nutzungsentgelte für die Nutzung der Sporthalle Rastow in der Schulstraße 5a 19077 Rastow (Anlage Stand: 13.11.2024) wird zugestimmt.

 

  1. Eine Neukalkulation des Nutzungsentgeltes ist vom Amt Ludwigslust-Land nach Ablauf eines Kalenderjahres vorzunehmen.

 

  1. Beschlussantrag

 

Die Gemeinde Rastow erlässt die Benutzungsordnung für die Sporthalle der Gemeinde Rastow in der Fassung des vorliegenden Enwurfes (Stand 28.10.2024) mit folgenden Änderungen / Ergänzungen:

 

§ 10 (Entgelthöhe und Ermäßigungen) wird wie folgt gefasst:

 

  1. Entgelthöhe für nicht ansässige Sportvereine und Sportgruppen in der Gemeinde Rastow:

 

Gesamte Sportstätte

(Hallenfläche, Mehrzweckraum inkl. Küche)

 

Gesamte Hallenfläche

(ohne Mehrzweckraum und ohne Küche)

 

Halle 1 (rechte Seite)

 

Halle 2 (linke Seite)

 

Mehrzweckraum (inkl. Küche)

 

 

  1. Entgelthöhe für ansässige Sportvereine und Sportgruppen in der Gemeinde Rastow:

 

Gesamte Sportstätte

(Hallenfläche, Mehrzweckraum inkl. Küche)

 

Gesamte Hallenfläche für Erwachsene

(ohne Mehrzweckraum und ohne Küche)

 

Gesamte Hallenfläche für Kinder- und Jugendsport (ohne Mehrzweckraum und ohne Küche)

 

Halle 1 für Erwachsene (rechte Seite)

 

Halle 1 für Kinder- und Jugendsport (rechte Seite)

 

Halle 2 für Erwachsene (linke Seite)

 

Halle 2 für Kinder- und Jugendsport (linke Seite)

 

Mehrzweckraum (inkl. Küche)

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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