Beschlussvorlage - BV/12/24/409

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Kindertagesstätte „Lütte Swölken“ in Rastow wird eine Ganztagsverpflegung angeboten. Integraler Bestandteil des Leistungsangebotes der Kindertageseinrichtung ist eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit. Diese orientiert sich an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.

 

Nach § 29 Abs. 1 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 04.09.2019 haben die Eltern die Kosten der Verpflegung zu tragen. Zu den Verpflegungskosten zählen die Personalkosten, die Beschaffung der Grundstoffe, der Wareneinsatz und alles, was zur Zubereitung und Ausreichung der Speisen unmittelbar benötigt wird.

 

Auf Antrag können einkommensschwache Familien die Kostenübernahme beim Landkreis Ludwigslust-Parchim beantragen. Aktuell wurden die Verpflegungskosten für Kita und Hort neu kalkuliert. Die letzte Kalkulation erfolgte in 2022.

 

Im Hort „Lütte Swölken“ Rastow sind die Einnahmen durch die Kosten gedeckt, eine Anpassung der Essengeldpauschalen muss demnach nicht vorgenommen werden.

 

Im Bereich der Kita ist aufgrund von steigenden Personalkosten eine Anpassung der Verpflegungskosten notwendig.

 

Bisher wurden für die Ganztagsverpflegung 5,90 € pro Tag und Kind erhoben. Die Kosten für die Mittagsverpflegung der Erzieher betragen derzeit 4,50 € pro Mittagessen.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung vom 28.10.2024 dazu beraten und eine Empfehlung zur Anpassung der Verpflegungsentgelte ab 01.01.2025  ausgesprochen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 28.10.2024 und beschließt die Anpassung der Verpflegungskosten der Kita „Lütte Swölken“ ab dem 01.01.2025 wie folgt:

 

 

 

Frühstück

1,30 €

Mittag Kinder

5,20 €

Vesper

1,10 €

Ganztagsverpflegung insgesamt

7,60 €

Mittag Erzieher

5,40 €

 

oder

 

mit folgenden Änderungen:

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Mit der Festsetzung der neuen Essenspreise soll eine Unterdeckung bei den Einnahmen im Vergleich zu den Gesamtausgaben entgegengewirkt werden.

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Anlagen

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