Beschlussvorlage - BV/12/24/417

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

 

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

 

Der von der Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe in der Sitzung am 10.10.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen im Text Teil B mit den örtlichen Bauvorschriften wird

 

  • nördlich durch die Kreisstraße K38 und durch Wald und Grünflächen südlich der Fliegerchaussee/K38,
  • östlich durch die Fliegerchaussee (Anbindungsstraße für den Flugplatz),
  • südlich Waldflächen und den Ehrenpark des Denkmals,
  • westlich durch die Angrenzende Wohnbebauung der Liebssiedlung

 

begrenzt.

 

Die Stadt Neustadt-Glewe stellt die Bauleitplanung für den B-Plan Nr. 41 auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Feuerwehr-Service-Zentrums für den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu schaffen. Die Errichtung und der Betrieb einer Feuerwehrtechnischen Zentrale ist Pflichtaufgabe des Landkreises gemäß § 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V).

 

Das Feuerwehr-Service-Zentrum des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist die zentrale Service-Einrichtung für die ehrenamtlich getragenen Feuerwehren der Gemeinden des Landkreises sowie der im Katastrophenschutz des Landkreises tätigen Organisationen und Einrichtungen.

Unter dem Dach des Feuerwehr-Service-Zentrum werden folgende Bereiche zusammengefasst:

  1. Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises LUP,
  2. Ausbildungszentrum Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises LUP,
  3. Sitz des Kreisfeuerwehrverbandes Ludwigslust-Parchim,
  4. Stützpunkt der Gefahrgutzüge des Landkreises LUP,
  5. Katastrophenschutzlager des Landkreises LUP.

 

In weiteren Ausbaustufen sind geplant:

  1. Zentraler Bereitstellungsraum für Einsatzkräfte im Zuge der Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen,
  2. Übungsräume in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr (Optionsflächen),
  3. Standort für Feuerwehrwettbewerbe und Feuerwehrsport (ggf. Optionsfläche).

 

Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 29.11.2024 gewährt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Von Seiten der Gemeinde Rastow werden weder Anregungen noch Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe für die Feuerwehrtechnische Zentrale nördlich des Flugplatzes in Neustadt-Glewe geäußert.

 

 

oder

 

 

Von Seiten der Gemeinde Rastow werden folgende Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe für die Feuerwehrtechnische Zentrale nördlich des Flugplatzes in Neustadt-Glewe geäußert:

 

  •  

 

  •  

 

  •  

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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