Beschlussvorlage - BV/12/24/416

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

 

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

 

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Neustadt Glewe wurde am 10.10.2024 von der Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Mit der Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt-Neustadt-Glewe werden parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 41 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Feuertechnische Zentrale, das Feuerwehr-Service-Zentrum des Landkreises Ludwigslust-Parchim, durch die Stadt Neustadt-Glewe geschaffen. Die parallele Bearbeitung für einen Teilbereich 2 wird zurückgestellt und bei Erfordernis zu einem späteren Zeitpunkt betrachtet. Die Auswirkungen wären dann gesamtheitlich darzustellen.

 

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch Waldflächen und Grünflächen südlich der Fliegerchaussee /Kreisstraße K38,
  • Im Osten durch die Fliegerchaussee (Anbindungsstraße für den Flugplatz),
  • Im Süden durch Waldflächen und den Ehrenpark des Denkmals,
  • Im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung der Liebssiedlung.

 

Die Planungsziele bestehen Maßgeblich in der

  • Vorbereitung der Voraussetzungen für die feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim,
  • Sicherung der leistungsfähigen verkehrlichen Anbindung,
  • Regelung der Schutzansprüche für die angrenzenden bebauten bzw. unbebauten und Waldflächen,
  • Bewertung der Umgebungssituation um das Denkmal und Regelung und Bewertung zur Abgrenzung des Denkmals.

 

Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 29.11.2024 gewährt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Von Seiten der Gemeinde Rastow werden weder Anregungen noch Bedenken zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung im Zusammenhang mit den Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe geäußert.

 

 

oder

 

 

Von Seiten der Gemeinde Rastow werden folgende Anregungen und Bedenken zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung im Zusammenhang mit den Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe geäußert:

 

  •  

 

  •  

 

  •  

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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