Beschlussvorlage - BV/12/24/397

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Rastow begehrt die Einbahnstraßenregelung für die gemeindliche Schulstraße bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. In der Schulstraße ist die örtliche Regionale Schule mit Grundschule, hier herrscht während der Schulzeit ein erhöhter Schülerverkehr. Während der Bringe- und Abholzeiten ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen. Bei Gegenverkehr in der Schulstraße muss regelmäßig auf den Gehweg ausgewichen werden. Um die Gefahr von Unfällen zu vermeiden, sollte diese Straße als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Es wird von den Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erwartet.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Rastow beantragt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim die Errichtung einer Einbahnstraße (Vz. 220) von der Bahnhofstraße kommend für den Straßenzug „Schulstraße“ Str.Nr. 091102 sowie das Verbot der Einfahrt (Vz. 267) am Ende der Schulstraße zur Amtsstraße.     

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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