Beschlussvorlage - VO/2015/853
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) Kapitel 6.5 Energie - Stellungnahme zur informellen Vorabbeteiligung der Gemeinden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Wilfried Kluth
- Antragssteller:
- Herr Kluth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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07.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat auf ihrer Sitzung am 24.02.2015 beschlossen, vor Einleitung des offiziellen zweistufigen Beteiligungsverfahrens eine gemeindliche informelle Vorabbeteiligung durchzuführen. Dazu können die Gemeinden Stellung nehmen.
Übergeben wurde eine Karte "Potenzialsuchraum für Windenergieanlagen" (ein Auszug der Karte befindet sich in der Anlage). Ausschließlich diese Karte, die auf der Grundlage der am 24.02.2015 beschlossenen regionalen Kriterien erarbeitet wurde, ist Gegenstand der gemeindlichen informellen Vorabbeteiligung.
Aus der Karte "Potenzialsuchraum für Windenergieanlagen" ist zu entnehmen, dass auf dieser Verfahrensebene folgende Kriterien zur Festlegung von Windeignungsgebieten noch keinen Eingang finden:
- allgemeines Kriterium "Mindestabstand zwischen neu geplanten Eignungsgebieten 2,5 km",
- Restriktionskriterium "gesetzlich geschützte Bau- und Bodendenkmale..." und
- Restriktionskriterium "Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassungen von Siedlungen".
Diese Kriterien können somit Ansatzpunkte für die gemeindliche Argumentation darstellen. Einer Abwägung unterzogen werden ebenfalls Planungen der Gemeinde oder lokale Belange, welche die Gemeinde bislang nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt sieht.
In der Gemeinde Alt Krenzlin sind zwei Potenzialsuchräume für Windenergieanlagen dargestellt (Potenzialsuchraum Nr. 21 - Alt Krenzlin und Nr. 22 - Alt Krenzlin/Groß Krams). Bisher ist in der Gemeinde kein Windeignungsgebiet ausgewiesen.
Die Gemeinde Alt Krenzlin hat am Tag der Kommunalwahl am 25.05.2014 eine Bürgerbefragung über die Ausweisung von Gebieten zur Errichtung von Windkraftanlagen durchgeführt. Von den abgegebenen Stimmen hatten 58,4 % eine Ausweisung von Eignungsflächen in der Gemeinde abgelehnt.
Durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 05.Juni 2015 gesetzt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Alt Krenzlin hat die vom Regionalen Planungsverband übergebenen Unterlagen zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, Durchführung der informellen Vorabbeteiligung der Gemeinden, geprüft.
Von der Gemeinde Alt Krenzlin werden weder Anregungen noch Hinweise im Rahmen der informellen Vorabbeteilung vorgebracht.
ODER
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Alt Krenzlin hat die vom Regionalen Planungsverband übergebenen Unterlagen zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, Durchführung der informellen Vorabbeteiligung der Gemeinden, geprüft.
Von der Gemeinde Alt Krenzlinlin werden folgende Anregungen bzw. Hinweise im Rahmen der informellen Vorabbeteilung vorgebracht:
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