Beschlussvorlage - BV/01/24/170

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In § 2 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 17.12.2020 wurde festgelegt:

 

(3) Während der Sommerferien für das Land Mecklenburg-Vorpommern kann die

            Kindertagesstätte für die Dauer von drei Wochen sowie zwischen Weihnachten und

            Neujahr schließen (Betriebsferien). An Brückentagen sowie für Fort- und

            Weiterbildungsmaßnahmen kann die Kindertagesstätte geschlossen werden.

Die Festlegung der Betriebsferien erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung

im Benehmen mit dem gewählten Gremium der Personensorgeberechtigten und der

Leitung der Kindertagesstätte. Der Zeitraum der Betriebsferien wird zum Jahresende

für das kommende Jahr bekannt gegeben.
 


Die Zeiträume der vorgesehenen Schließzeiten wurden mit der Leiterin der Kindertagesstätte abgestimmt:

 

 21.03.2025   Weiterbildungstag

 02.05.2025   Brückentag

 30.05.2025   Tag nach Himmelfahrt

28.07. - 15.08.2025  Sommerferien (Ausweicheinrichtung Kita Warlow)

 22.12.2025 - 02.01.2026 Weihnachten und Tag nach Neujahr

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Alt Krenzlin wird wegen Betriebsferien für folgende   

    Zeiträume geschlossen:

 

 21.03.2025   Weiterbildungstag

 02.05.2025   Brückentag

 30.05.2025   Tag nach Himmelfahrt

28.07. - 15.08.2025  Sommerferien (Ausweicheinrichtung Kita Warlow)

 22.12.2025 - 02.01.2026 Weihnachten und Tag nach Neujahr.

 

2. Die Kinder können während der Betriebsferien in den Sommerferien in der

    Kindertagesstätte Warlow betreut werden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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