Beschlussvorlage - BV/01/24/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu den Schließzeiten der Kindertagesstätte "Spatzennest" Alt Krenzlin 2025 und am 02.01.2026 (Betriebsferien)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anke Dahl
- Antragssteller:
- Dahl, Anke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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15.10.2024
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Sachverhalt
In § 2 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 17.12.2020 wurde festgelegt:
(3) Während der Sommerferien für das Land Mecklenburg-Vorpommern kann die
Kindertagesstätte für die Dauer von drei Wochen sowie zwischen Weihnachten und
Neujahr schließen (Betriebsferien). An Brückentagen sowie für Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen kann die Kindertagesstätte geschlossen werden.
Die Festlegung der Betriebsferien erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung
im Benehmen mit dem gewählten Gremium der Personensorgeberechtigten und der
Leitung der Kindertagesstätte. Der Zeitraum der Betriebsferien wird zum Jahresende
für das kommende Jahr bekannt gegeben.
Die Zeiträume der vorgesehenen Schließzeiten wurden mit der Leiterin der Kindertagesstätte abgestimmt:
21.03.2025 Weiterbildungstag
02.05.2025 Brückentag
30.05.2025 Tag nach Himmelfahrt
28.07. - 15.08.2025 Sommerferien (Ausweicheinrichtung Kita Warlow)
22.12.2025 - 02.01.2026 Weihnachten und Tag nach Neujahr
Beschlussvorschlag
1. Die Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Alt Krenzlin wird wegen Betriebsferien für folgende
Zeiträume geschlossen:
21.03.2025 Weiterbildungstag
02.05.2025 Brückentag
30.05.2025 Tag nach Himmelfahrt
28.07. - 15.08.2025 Sommerferien (Ausweicheinrichtung Kita Warlow)
22.12.2025 - 02.01.2026 Weihnachten und Tag nach Neujahr.
2. Die Kinder können während der Betriebsferien in den Sommerferien in der
Kindertagesstätte Warlow betreut werden.
