Beschlussvorlage - BV/13/24/252

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in Sülstorf vom 08. Juli 2010 beantragt der SV Sülte e.V. für den Kauf einer Musikanlage im Trolley-Format für Veranstaltungen im Vereinshaus eine Zuwendung in Höhe von 220,00 Euro.

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54191000 (Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke / an Vereine) zuzuordnen. Für das Jahr 2024 wurden hier Ausgaben in Höhe von 2.000,00 Euro eingeplant. Mit Stand vom 17.09.2024 sind noch 400,00 Euro verfügbar.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen. Gefördert werden Vereine, Klubs und Organisationen die ihr Wirken öffentlich gestalten und durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten einen Beitrag zum Wohle der Gemeinde leisten.

 

In Punkt 5.2. der Förderrichtlinie ist geregelt, dass die Gemeinde Zuschüsse zu Investitionen gewähren kann. Dazu zählen laut Punkt 7.1 der Förderrichtlinie Anschaffung von Geräten, Bekleidung, Instrumenten und dgl..

 

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Beschlussvorschlag

" 1. Der Antrag des SV Sülte e.V. vom 04.06.2024 auf Gewährung einer Zuwendung für

 den Kauf einer Musikanlage im Trolley-Format für Veranstaltungen im Vereinshaus ist

 förderfähig.

 

  2. Der SV Sülte e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von  Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Sülstorf vom

 08. Juli 2010 eine Zuwendung in Höhe von  ________ €.

 

   3. Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.54191000 (Zuweisungen u.

 Zuschüsse für laufende Zwecke / an Vereine) abgesichert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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