Beschlussvorlage - BV/13/24/250
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu Bauvorhaben
hier: Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben "Höchstspannungsleitung Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin- Landkreis Börde " (SuedOstLink+)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Der Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH plant zur Netzverstärkung den Neubau einer Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin und Isar. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach dem Bundesbedarfsplangesetz, für das die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanungsverfahren durchführt.
Ziel der Bundesfachplanung ist die Festlegung eines raum- und umweltverträglichen Trassenkorridors, innerhalb dessen im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren der konkrete Verlauf der Leitungstrasse bestimmt wird. Für das Vorhaben ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen.
Am 27.02.2023 fand in Salzwedel eine öffentliche Antragskonferenz statt, zu der die Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Umweltvereinigungen geladen wurden. Im Rahmen der Antragskonferenz wurden Gegenstand und Umfang der für die Trassenkorridore vorzunehmenden Bundesfachplanung erörtert. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 31.05.2023 einen Untersuchungsrahmen festgelegt, in dem der Inhalt der vom Vorhabenträger zu ergänzenden Unterlagen gem. § 8 NABEG für die Bundesfachplanung bestimmt wurde.
Diese Unterlagen wurden der Bundesnetzagentur vorgelegt und am 30.08.2024 für vollständig erklärt.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur in der Zeit vom 13.09.2024 bis einschließlich 14.10.2024. Die vollständigen Unterlagen können über folgenden Link eingesehen werden https://www.netzausbau.de/vorhaben5a-e
Gemäß § 9 Abs. 2 NABEG fordert die Bundesnetzagentur die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme auf. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 14.11.2024.
Die Gemeindevertretung möge sich zum vorliegenden Sachverhalt positionieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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61,7 MB
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