Informationsvorlage - IV/12/24/390

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 18.07.2024 wurden als sachkundige Einwohner in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport berufen:

 

 1. Frau Catharina Haenning, wohnhaft Am Waldesrand 1 in 19077 Kraak

 2. Herr Robert Boldt, wohnhaft Rosenstraße 25in 19077 Fahrbinde

 3. Herr Stephan Eggeling, wohnhaft Uelitzer Straße 18 a in 19077 Rastow.

 

Die Bestimmungen des § 28 Kommunalverfassung M-V (Verpflichtung) gelten auch für sachkundige Einwohner. Die Verpflichtung ist von der Bürgermeisterin vorzunehmen.

 

 

Pflichten sind

 

§ 23 (Gemeindevertreter) KV M-V (gilt auch für sachkundige Einwohner)

- Ausübung des Mandates im Rahmen der Gesetze, nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl  verpflichteten Überzeugung. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die               Freiheit ihrer Entschließung beschränkt wird, nicht gebunden,

 

- zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet,

 

- Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die ihren bei ihrer Tätigkeit  bekanntgewordenen Angelegenheiten. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind               oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen,

 

- dürfen ohne Genehmigung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen,  soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,

 

 

 

§ 24 (Mitwirkungsverbot) Abs. 3 KV M-V

 - Wer annehmen muss, nach § 24 (1) KV M-V wegen Befangenheit ausgeschlossen zu  sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Vorsitzenden der               Gemeindevertretung (bei Ausschüssen dem Vors. des Ausschusses) anzuzeigen.

 

 

 

Für die Verpflichtung wird folgender Text empfohlen:

 

          “Sehr geehrte(r) Frau / Herr …………………

  

  ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land                Mecklenburg –Vorpommern, ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier,

  nur dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben.

  Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung,                wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind.

  Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit                 bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht über Tatsachen die                                           offenkundig sind oder ihre Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.”

 

Die Verpflichtung ist in der Niederschrift des Ausschusses zu vermerken.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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