Beschlussvorlage - BV/12/24/388

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in Rastow vom 23. Dezember 2015 beantragt der Kraaker Kultur- und Heimatverein e.V. für das Oktoberfest, als Dorffest mit überregionaler Ausstrahlung, dem Auftritt von regionalen Künstlern und der Kita Rastow eine Förderung in Höhe von 600,00 Euro.

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) zuzuordnen. Für das Jahr 2024 sind hier Ausgaben in Höhe von 4.000,00 Euro geplant. Mit Stand vom 03.09.2024 sind noch 1.298,00 Euro verfügbar.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Rastow die ortsansäs-sigen Vereine, Verbände und sonstige Organisationen auf der Grundlage der im Haushalts-plan bereitgestellten Mitteln nach Maßgabe dieser Richtlinie fördert, wenn deren Projekte all-gemeines Interesse erwarten lassen und eine Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens in der Gemeinde darstellen, sowie Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abrechnung und ordnungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen.

 

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Beschlussvorschlag

 

 " 1.  Der Antrag des Kraaker Kultur- und Heimatverein e.V. auf Förderung für das

   Oktoberfest wird als förderfähig eingestuft.

 

    2. Der Kraaker Kultur- und Heimatverein e.V. erhält auf der Grundlage der

   Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen

   Lebens der Gemeinde Rastow vom 23. Dezember 2015 eine Zuwendung in

   Höhe von ___________Euro.

 

   3. Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.5419 1000                               (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) abgesichert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

s. Sachverhalt

 

 

 

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Anlagen

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