Informationsvorlage - IV/13/24/239
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung des Bürgermeisters zum Stand der Haushaltsdurchführung 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Romy Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Vorberatung
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05.09.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 20 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss einmal jährlich (spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres) über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Nach Rücksprache mit der Kämmerei des Amtes Ludwigslust-Land kann sich die Unterrichtung der Gemeindevertretung auf die einfache Formel beschränken, dass der Haushaltsvollzug sowie die Erreichung der Finanz- und Leistungsziele sich im Rahmen der Planung bewegt, wenn gegenüber der Planung keine wesentlichen Abweichungen erkennbar sind.
Auf Grund der Kommunalwahlen in 2024 und der damit verbundenen Umstrukturierung der neuen Gemeindevertretung erfolgt die Berichterstattung nach der konstituierenden Sitzung.
